Bundesschatzbrief
Der Bundesschatzbrief ist ein vom Staat emittiertes festverzinsliches Wertpapier. Im Jahr 1969 eingeführt, steht er allen Privatanlegern zur Verfügung. Als Anlageprodukt zählt er zu den Daueremissionen des Bundes: Finanzprodukte, die zur Finanzierung des Bundes immer wieder zu neuen Konditionen emittiert werden.
Seit 2006 werden die Bundesschatzbriefe von der Finanzagentur des Bundes als Nachfolger der aufgelösten Bundeswertpapierverwaltung vertrieben. Kaufen können sie die Sparer täglich bei den Banken (meist spesenfrei) oder direkt bei der Finanzagentur des Bundes. Zudem bietet die Finanzagentur auch eine gebührenfreie Depotführung.
Weicht der Zinssatz der "alten" Bundesschatzbriefe vom aktuellen Marktzins ab, werden "neue" emittiert. Die Bundesschatzbriefe bieten feste Konditionen (Laufzeiten, Zinssätze, Zinstermine) und absolute Kapitalsicherheit. Sie haben eine Laufzeit von 6 Jahren ("Typ A") bzw. 7 Jahren ("Typ B") und jährlich steigende Verzinsung, wobei die Zinssätze pro Emission verbindlich sind.
Beim Bundesschatzbrief "Typ A" werden die Guthabenzinsen jährlich gutgeschrieben. Allerdings können sie auf Wunsch des Anlegers in Bundesschatzbriefe wiederangelegt werden, wodurch dank Zinsenzinseffekt eine höhere Rendite erzielt werden kann.
Beim Bundesschatzbrief "Typ B" werden die Guthabenzinsen automatisch wiederangelegt und nicht jährlich, sondern erst am Laufzeitende gutgeschrieben. Da dadurch ein Zinsenzinseffekt entsteht, bietet der Bundesschatzbrief "Typ B" immer eine höhere Rendite.
Die Bundesschatzbriefe können problemlos und kostenfrei vorzeitig zurückgegeben werden. Möglich ist das frühestens nach einem Jahr Haltedauer, allerdings bis 5000 Euro innerhalb von 30 Zinstagen. Auf Wunsch ist auch ein Umtausch von "alten" Bundesschatzbriefen gegen neu emittierten möglich, z. B. wenn die "neuen" eine höhere Verzinsung bieten. Für den Umtausch gelten dieselben Voraussetzungen wie für die vorzeitige Rückgabe.